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Rettungswagen in Magdeburg und dem Jerichower Land zu oft zu spät

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 09.05.2024 / 07:05 Uhr von rg
Wer in Sachsen-Anhalt einen Rettungswagen ruft, soll innerhalb vom 12 Minuten Hilfe bekommen – so die gesetzliche Vorschrift. Wie allerdings nun aus der Antwort der Landesregierung auf eine kleine Anfrage des SPD-Landtagsabgeordneten Rüdiger Erben hervorgeht, funktioniert das in Magdeburg nur in rund 68 % und im Jerichower Land sogar nur in etwa 63% der Fälle. Woran liegt das?

Rüdiger Erben meint: „Aus meiner Sicht liegt es kaum noch daran, dass der Weg von der zuständigen Rettungswache zum Patienten zu lang ist und nicht innerhalb der Hilfsfrist erreichbar ist. Ursachen sehe ich vor allem darin, dass die Rettungswagen in der Rettungswache nicht verfügbar sind, weil a) die Zahl der RTW-Einsätze zu hoch ist und b) wegen der Veränderungen in der Krankenhauslandschaft, die Wege beim Transport der Patienten immer länger werden und die Rettungswagen damit pro Einsatz länger gebunden sind.“

Die Hilfsfrist von zwölf Minuten ist im Rettungsdienstgesetz des Landes festgeschrieben. Bei der Planung von Rettungswachen muss also darauf geachtet werden, dass diese Frist unter normalen Bedingungen in 95 Prozent aller Fälle eingehalten werden kann. Da jedoch nicht jedes Jahr als normal gelten kann, können auch geringere Erfüllungsraten akzeptabel sein. Statistiken zu außergewöhnlichen Umständen, die zu einer Überschreitung der Hilfsfristen führen, werden nicht geführt, heißt es in der Antwort der Landesregierung auf die Anfrage von Rüdiger Erben.

In Magdeburg und dem Jerichower Land kann aber nicht mehr von geringen Abweichungen gesprochen werden, die Vorgaben wurden hier überdeutlich nicht erfüllt. Woran das liegt, konnte sich Rüdiger Erben, gerade auch mit Blick auf die Landeshauptstadt mit ihren zwei Kliniken, nicht erklären.

Um die Situation zu verbessern, muss ihm zufolge an zwei Stellen angepackt werden: „Zunächst muss die Zahl der Einsätze gesenkt werden, da immer noch zu viele Einsätze keine Notfalleinsätze sind. Eines der Instrumente ist der sogenannte Gemeindenotfallsanitäter, der aktuell im Burgenlandkreis und im Landkreis Wittenberg erprobt wird. Außerdem werden zusätzliche RTW an den bestehenden Rettungswachen-Standorten benötigt. Dazu muss die Zahl der Ausbildungsplätze zum Notfallsanitäter erhöht und von den Kostenträgern finanziert werden. Genügend Bewerber für eine Ausbildung gibt es.“

Wie uns eine Sprecherin des Landesverwaltungsamt bestätigte, wurde die Behörde damit beauftragt, zu überprüfen, warum in Magdeburg und dem Jerichower Land die Quote so stark von der Vorgabe abweicht. Demnach wurden die Landeshauptstadt und der Landkreis um eine Stellungnahme gebeten, die dem Innenministerium bereits vorliegen sollen.

Bilder

Symbolbild, Quelle: pixabay.com
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