Logo

Wirtschaftsminister Schulze: Bundeshaushaltsausschuss verändert Regeln zu Lasten der betroffenen Unternehmen

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 01.02.2023 / 11:04 Uhr von cl/pm
Die Ministerpräsidentenkonferenz hat sich Ende 2022 auf Eckpunkte einer Härtefallregelung für kleine und mittelständische Betriebe (KMU) geeinigt, die in besonderem Maße von den gestiegenen Mehrkosten für Energie betroffen sind. Diese sollen in Härtefällen zusätzliche Unterstützung bekommen, wenn steigende Energiepreise trotz Strom- und Gaspreisbremse ihre Existenz gefährden. Auf Antrag der Regierungsfraktionen (SPD, Grüne und FDP) hat nun der Bundeshaushaltsausschuss zwei wesentliche Änderungen beschlossen, wie das Wirtschaftsministerium Sachsen-Anhalt mitteilt:

Zum einen sollen, anders als zugesichert, nichtleitungsgebundene Energieträger wie Pellets und Öl keine Berücksichtigung mehr finden. Zum anderen werden von der zugesagten 1 Milliarde Euro zunächst nur 375 Millionen Euro freigegeben.

Sachsen-Anhalts Wirtschaftsminister Sven Schulze hat die Entscheidung des Bundeshaushaltsausschusses scharf kritisiert: „Dieser Beschluss steht klar im Widerspruch zu den bisherigen Gesprächen zwischen Bund und Ländern. Das ist inakzeptabel“, so der Minister. „Die Ampel-Regierung hält sich nicht an Absprachen. Es ist für mich absolut unverständlich, dass die Entscheidungen der Ministerpräsidenten mit dem Bundeskanzler und den Landesministern, die die Beschlüsse umsetzen müssen, nicht berücksichtigt. Die Scholz-Regierung hat mit dieser Entscheidung massiv Vertrauen zerstört.“

Vor dem Hintergrund, dass auch die Preise nichtleitungsgebundener Energieträger im Jahr 2022 stark gestiegen sind und Unternehmen teils gezielt auf andere Energieträger ausgewichen sind, um Gas einzusparen, sei diese Entscheidung nicht nachvollziehbar und falsch, so Minister Sven Schulze weiter. Mit Blick auf die inzwischen durch den Bund installierte Preisbremse für Strom, Gas und Wärme werde diese Ungleichbehandlung im Jahr 2023 noch einmal verstärkt.

Weiterhin ist für Minister Schulze nicht nachvollziehbar, dass öffentlich 1 Milliarde Euro für KMU angekündigt werden und der zuständige Haushaltsausschuss dann nur 375 Millionen Euro freigibt, ohne zu sagen, wann und unter welchen Bedingungen der restliche Betrag zur Verfügung steht.

Ziel der Härtefallhilfen ist, über die Preisbremsen hinaus kleine und mittelständische Unternehmen finanziell zu unterstützen, wenn sie von der Energiekrise besonders hart betroffen sind. Hierfür stellt der Bund über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds Gelder zur Verfügung. Die Abwicklung und Ausgestaltung der Härtefallhilfen ist Ländersache.

Sachsen-Anhalt wollte zeitnah nach der geplanten und vorbereiteten Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung am 30. Januar 2023 die Antragstellung auf Härtefallhilfe für existenzgefährdete Betriebe eröffnen. Mit dem Umschwenken aus Berlin sei derzeit unklar, ob dieser Zeitplan gehalten werden kann, weil wesentliche Teile der Vereinbarung nun hinfällig sind, so Minister Sven Schulze weiter. „Dieses Vorgehen ist eine Rückwärtsrolle des Bundes. Ich bin sehr enttäuscht von dieser Vorgehensweise.“

Bilder

Symbolbild, pixabay.com
Dieser Artikel wurde bereits 481 mal aufgerufen.

Werbung

Kommentare

  •  
    Torsten B. schrieb um 19:04 Uhr am 01.02.2023:
    Nun können selbst die Minister und die Landesregierung erleben, was es heißt wenn festverbindliche Zusagen auf MP-Ebene, nicht eingehalten werden. Den Wählern geht es nach einer Landtags oder Bundestagswahl, seit vielen Jahren ebenso. Nun muss man davon ausgehen, daß kleine und mittelständische Unternehmen, die mit Pellets oder Öl heizen und in Existenznot geraten, Pech gehabt haben und pleite gehen. Die weitere Frage stellt sich, was mit EFH-Besitzern wird, die mit Öl oder Pellets heizen? Schon im Jahr 21 ist der Preis um 100 Prozent gestiegen. Im Jahr 22 um weitere 100 Prozent (100 Liter Heizöl schwefelarm 160-Euro incl. MwSt.) Bei den Ölanbietern ist zu lesen, daß nur Anspruch berechtigt ist wer nachweisen kann, wenn der Ölpreis doppelt so hoch war wie im Bezugsjahr 2021. Und erst der Betrag der über der Verdoppelung liegt wird mit 80-Prozent erstattet. Dem Betroffenen fehlen einfach die Worte. Gas/Strom und Fernwärme hingegen wurden gedeckelt, sogar die MwSt. bis 2024 halbiert. Von einer Härtefallregelung kann man somit nicht sprechen, auch das Kanzlermantra, niemand wird allein gelassen, stimmt nicht. Der kleine "Mann" wird von dieser BR nur noch belogen und betrogen!