Bei einer Kontrolle im Magdeburger Hauptbahnhof hat die Polizei einen 22-jährigen Deutschen überprüft. Dabei stellten die Beamten fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Magdeburg vorlag.
Der 22-Jährige war im September 2025 vom Amtsgericht Aschersleben per Strafbefehl wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt worden. Alternativ drohten ihm zehn Tage Ersatzfreiheitsstrafe. Da er weder die Geldstrafe bezahlte noch trotz Ladung seine Haft antrat, erließ die Staatsanwaltschaft Magdeburg im Juli 2026 einen Haftbefehl.
Die Bundespolizisten nahmen den Mann fest und brachten ihn in die Diensträume der Bundespolizei. Dort erhielt er die Möglichkeit, die ausstehende Geldstrafe in Höhe von 400 Euro zu begleichen und so die Haft abzuwenden.
Daraufhin kontaktierte der 22-Jährige seinen Arbeitgeber, einen Pizza-Lieferservice. Dieser erklärte sich bereit, die Geldstrafe für seinen Mitarbeiter zu übernehmen. Die Beamten begleiteten den Mann anschließend zu seiner Arbeitsstelle, wo die geforderte Summe bezahlt wurde. Danach konnte der 22-Jährige auf freiem Fuß bleiben. Die Bundespolizei informierte anschließend die Staatsanwaltschaft Magdeburg über die Vollstreckung des Haftbefehls.