„Bitte lehnen Sie das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz ab“: Ein Schreiben mit diesem eindringlichen Appell hat der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) – Dr. Jörg Böhme, Dr. Nadine Waldburg und Mathias Tronnier – heute nochmals an die Bundestagsabgeordneten aus Sachsen-Anhalt adressiert. Am morgigen Freitag, 10. Juli, geht das Spargesetz in die 2. und 3. Lesung in den Bundestag, der damit auch final darüber entscheidet.
Kommt dieses Gesetz in seiner jetzigen Form, werden dem ambulanten Bereich in Sachsen-Anhalt 50 Millionen Euro pro Jahr entzogen. Vorstand und auch Vertreterversammlung der KVSA haben immer wieder darauf hingewiesen, dass dies die ambulante Versorgung massiv gefährde. „Bis zu 600.000 Arzt- und Psychotherapeutentermine pro Jahr drohen in Sachsen-Anhalt wegzufallen, es droht damit ein drastischer Rückgang der Behandlungskapazitäten. Das bedeutet längere Wartezeiten für Patienten und eine Verschlechterung der wohnortnahen Versorgung“, betont der KVSA-Vorstand noch einmal.
„Das Gesetz löst keine strukturellen Probleme der gesetzlichen Krankenversicherung, sondern verlagert die Last auf die ohnehin bereits angespannte ambulante Versorgung.“ Deshalb sollten die Bundestagsabgeordneten dem Gesetz in der vorliegenden Form nicht zustimmen, zumal die jüngsten Änderungsanträge von CDU/CSU und SPD weitere Belastungen für den ambulanten Bereich und damit für die Versorgung mit sich bringen werden. Stattdessen favorisiert der KVSA-Vorstand eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzes mit Schaffung echter Strukturreformen.
„Eine stabile, wohnortnahe ambulante Versorgung ist ein zentraler Pfeiler unseres Gesundheitssystems - sie darf nicht durch kurzfristige Sparmaßnahmen gefährdet werden“, so der KVSA-Vorstand.
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Torsten B. schrieb um 17:46 Uhr am 10.07.2026: