Logo

Asylzugänge in Sachsen-Anhalt sinken auf Niveau von 2012

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 04.06.2026 / 11:03 Uhr von mr
Die Zahl der neu ankommenden Asylsuchenden in Sachsen-Anhalt ist in den ersten fünf Monaten des Jahres 2026 massiv gesunken. Hochrechnungen zufolge zeichnet sich für das Gesamtjahr der niedrigste Stand seit 14 Jahren ab.

Bis zum Stichtag am 31. Mai 2026 wurden in Sachsen-Anhalt im laufenden Kalenderjahr insgesamt 851 Asylsuchende registriert. Dies bedeutet einen signifikanten Rückgang der Migrationszahlen im Vergleich zu den Vorjahren: Gegenüber dem Vorjahreszeitraum (1.349 Zugänge im Jahr 2025) sanken die Zahlen um 37 Prozent. Im Vergleich zum gleichen Zeitraum des Jahres 2024 (1.984 Zugänge) beläuft sich das Minus sogar auf 57 Prozent.

Sollte sich dieser Trend fortsetzen, rechnet das Innenministerium hochgerechnet mit rund 2.000 Asylzugängen bis zum Jahresende. Ein ähnlich niedriges Niveau wurde in Sachsen-Anhalt zuletzt im Jahr 2012 verzeichnet.

Innenministerin sieht Wirkung von Kontrollmaßnahmen
„Der Trend der rückläufigen Zugangszahlen setzt sich kontinuierlich fort“, erklärte Innenministerin Tamara Zieschang. Die bisherigen Maßnahmen zur Begrenzung der irregulären Migration auf Bundes- und Landesebene zeigten damit messbare Wirkung.

Zieschang betonte, dass man bei den Bemühungen nun nicht nachlassen dürfe. In diesem Zusammenhang verwies sie auf das neue Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS), welches ab Mitte Juni 2026 in Kraft tritt: „Mit Asylverfahren an den EU-Außengrenzen und dem verbesserten Schutz der EU-Außengrenzen wird Migration insgesamt verlässlicher gesteuert, geordnet und die irreguläre Migration weiter begrenzt.“

Einigung auf EU-Ebene: Abschiebezentren und Leistungskürzungen
Zusätzliche Dynamik erhält die Debatte durch eine aktuelle Verständigung auf europäischer Ebene zur weiteren Verschärfung der Migrationspolitik. Im Fokus stehen dabei effektivere Rückführungen.

Zu den Kernpunkten der Neuregelung gehören
Abschiebezentren in Drittstaaten: Hierhin sollen abgelehnte Asylbewerber überstellt werden, deren Abschiebung in das eigentliche Herkunftsland scheitert – etwa weil der betreffende Staat bei der Rückführung nicht kooperiert.

Leistungskürzungen bei Verweigerung: Ausreisepflichtigen Personen, die bei der Organisation ihrer eigenen Ausreise die Kooperation verweigern, sollen europaweit einheitlich die finanziellen Leistungen gekürzt werden.

Innenministerin Zieschang begrüßte diese Beschlüsse ausdrücklich und forderte Konsequenz bei der Durchsetzung des Rechts:

„Die Begrenzung der irregulären Migration ist das eine. Die Rückführung von Ausreisepflichtigen ist das andere. Wer ohne Schutzgrund gekommen ist, muss Sachsen-Anhalt, muss Deutschland und Europa wieder verlassen. Und wer bei seiner Ausreise nicht kooperiert, muss mit spürbaren Konsequenzen rechnen.“

Bilder

Symbolfoto, Quelle: Pixabay
Dieser Artikel wurde bereits 155 mal aufgerufen.

Werbung