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Prozess um Weihnachtsmarkt-Tragödie vor dem Finale: Verteidigung zieht neue Register nach Gutachter-Marathon

Sonstiges
  • Erstellt: 02.06.2026 / 10:05 Uhr von ub
Im Mammutverfahren gegen den mutmaßlichen Todesfahrer Taleb A. rückt ein Urteil in greifbare Nähe. Nach emotional aufwühlenden Verhandlungstagen, in denen Psychiater die tiefen seelischen Wunden der Opfer sezierten, sorgt eine rechtliche Kehrtwende der Verteidigung für Aufsehen. Bevor im Juni das Urteil fallen soll, fordern die Anwälte des Angeklagten neue Beweise – mit einer bizarren Begründung zum Tatfahrzeug.


Der Prozess gegen den 51-jährigen Mediziner Taleb al-Abdulmohsen (in der Anklage geführt als Taleb A.) vor dem Landgericht Magdeburg hat nach mittlerweile 32 Verhandlungstagen eine entscheidende Phase erreicht. Dem gelernten Psychiater wird von der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg sechsfacher vollendeter Mord und versuchter Mord in über 300 Fällen vorgeworfen. Er soll am 20. Dezember 2024 mit einem rund zwei Tonnen schweren, 340 PS starken Miet-SUV (einem BMW X3) gezielt und mit bis zu 48 Kilometern pro Stunde über den belebten Magdeburger Weihnachtsmarkt gerast sein. Fünf Frauen und ein neunjähriger Junge verloren dabei ihr Leben, hunderte Menschen wurden teils schwer verletzt.

Nachdem ein Gutachter den Angeklagten, der im Laufe des Verfahrens immer wieder durch Hungerstreiks und wirre Verschwörungstheorien auffiel, als voll schuldfähig und dauerhaft gefährlich eingestuft hatte, konzentrierten sich die jüngsten Sitzungen vor der Schwurgerichtskammer auf das unendliche Leid der Überlebenden.

Komplexe Gutachten: Vorerkrankungen erschweren juristische Einschätzung
Mitte Mai stand die forensisch-psychiatrische Bewertung der Opfer im Fokus. Die psychologischen Explorationen stellten die Sachverständigen vor immense Herausforderungen: Viele der Betroffenen wiesen bereits erhebliche psychische Vorerkrankungen oder frühere Traumata auf. Die Mediziner mussten in mühsamer Kleinarbeit differenzieren:
Frühere Traumata: Bei einigen Opfern wurde zwar eine Posttraumatische Belastungsstörung (PTBS) diagnostiziert, diese bestand jedoch nachweislich schon vor der Amokfahrt.
Bestätigte Folge-PTBS: Bei anderen Betroffenen konnte trotz Vorbelastungen zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass die aktuelle, schwerwiegende Traumatisierung eine direkte Folge der Tat von Taleb A. ist.
Düstere Prognose: Besonders bedrückend war der Fall eines Opfers, bei dem die Mediziner die künftigen Heilungschancen des psychischen Zustands als „allenfalls marginal“ einstuften – ein Befund, der für die Festlegung von Schmerzensgeldern im Rahmen der anhängigen Adhäsionsanträge (zivilrechtliche Entschädigungen direkt im Strafprozess) von zentraler Bedeutung ist.

Taktische Kehrtwende: Verteidigung schiebt Schuld auf Assistenzsysteme
Nachdem die offiziellen Entschädigungsforderungen der Opfer eingereicht worden waren, holte die Verteidigung zu einer überraschenden rechtlichen Gegenoffensive aus. Die Anwälte erklärten eine Streitverkündung beziehungsweise eine Widerklage. Die Argumentation der Verteidigung sorgt im Gerichtssaal für Fassungslosigkeit: Taleb A. sei angeblich fest davon ausgegangen, dass das von ihm genutzte moderne Fahrzeug über seine integrierten Notbrems- und Kollisionswarnsysteme rechtzeitig eine automatische Warnung ausgeben oder stoppen würde. Er habe geglaubt, bei dem Vorfall würden „maximal zwei Personen“ verletzt werden.

Diese Argumentation steht in scharfem Kontrast zu früheren Erkenntnissen von Kfz-Sachverständigen im Prozess. Diese hatten bereits dargelegt, dass die Assistenzsysteme des SUV während der Fahrt zwar anschlugen und völlig überlastet waren, vom Angeklagten jedoch durch das bewusste, mehrfache Durchtreten des Gaspedals aktiv überstimmt wurden. Dennoch kündigte die Verteidigung nun weitere Beweisanträge an, um ihre These zu untermauern.

Strikte Frist und finale Plädoyers im Juni
Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Dirk Sternberg reagierte konsequent auf die angekündigten Anträge der Verteidigung und setzte den Anwälten eine strikte Frist zur Einreichung auf.

Der Prozess wird am heutigen 2. Juni 2026 fortgesetzt. Das Verfahren steuert damit unaufhaltsam auf sein Ende zu. Während die Kammer vorsorglich bis zu 15 Verhandlungstage bis Ende Juni anberaumt hat, zeichnet sich bereits eine hohe emotionale Intensität für die kommenden Tage ab: Zahlreiche der über 100 Nebenkläger haben angekündigt, im Rahmen der Schlussplädoyers selbst das Wort zu ergreifen, um dem Angeklagten das Ausmaß der Zerstörung vor Augen zu führen, die er in einer Minute und vier Sekunden über Magdeburg brachte. Dem Angeklagten droht eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung.

Bilder

Foto: Meetingpoint -Archiv
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