Zur Kontrolle des Abstands wurde unter anderem eine Drohne eingesetzt, mit der die Einhaltung der Vorschriften überwacht wurde. Lkw-Fahrer, die den vorgeschriebenen Mindestabstand von 50 Metern nicht einhielten, mussten mit einem Bußgeld von 105 Euro sowie einem Punkt in Flensburg rechnen.
Im Verlauf der Maßnahme überprüften die Beamten insgesamt 62 Fahrzeuge aus acht verschiedenen Nationen, einschließlich der jeweiligen Insassen. Als Ergebnis der Kontrolle stellten die sie 37 Ordnungswidrigkeiten fest, darunter:
· 14 Unterschreitungen des erforderlichen Sicherheitsabstandes,
· 11 Verstöße gegen das Fahrpersonalrecht (Lenk- und Ruhezeiten),
· 7 mangelhafte Ladungssicherungen und
· 2 Verstöße gegen die Gefahrgutverordnung
5 Fahrzeugführern musste die Weiterfahrt vorübergehend untersagt werden, bis sie den ordnungsgemäßen und verkehrssicheren Zustand ihres Fahrzeuges wiederhergestellt hatten.
Während der Kontrolle wurden insgesamt 2.575 € an Sicherheitsleistungen gegen ausländische Fahrzeugführer erhoben.
Fehlender Sicherheitsabstand war auch im Jahr 2025 eine der häufigsten Verkehrsunfallursachen auf den Autobahnen im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Magdeburg.
· Für Pkw gilt die Regel, den halben Tachostand als Sicherheitsabstand zu wählen.
· Lkw müssen aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichtes mindestens 50 Meter Abstand halten.
· Bei schlechten Witterungsverhältnissen oder hohem Verkehrsaufkommen ist es ratsam, den Abstand weiter zu vergrößern.
Diese Regeln können dazu beitragen Verkehrsunfälle zu vermeiden und die Sicherheit im Straßenverkehr zu erhöhen.