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Geburtstag des Grundgesetzes: Fördermöglichkeiten für Aktionswoche

Sonstiges
  • Erstellt: 10.04.2026 / 17:05 Uhr von ub/pm
Am 23. Mai 2026 feiert das Grundgesetz seinen 77. Geburtstag. Aus diesem Anlass rufen die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE) und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier erstmals zu einem deutschlandweiten Ehrentag auf. Rund um den Verfassungstag sollen vielfältige Mitmachaktionen Menschen zusammenbringen und bürgerschaftliches Engagement sichtbar machen. Für die Umsetzung stehen unbürokratische Fördermittel von bis zu 500 Euro zur Verfügung.


Sozialministerin Petra Grimm-Benne unterstützt den gemeinsamen Aufruf und erklärt: „Das Grundgesetz stellt den Menschen in den Mittelpunkt – das ist der Wesenskern unserer Demokratie. Tag für Tag zeigen die vielen Freiwilligen mit ihrem Einsatz, wie aus kleinen Ideen großer gesellschaftlicher Zusammenhalt entsteht. Zum Geburtstag unserer Verfassung machen wir sichtbar, was Engagement gerade in unsicheren Zeiten bewirken kann: lebendige Nachbarschaften, starke Gemeinschaften und Orte, die Halt geben.“

Gefördert werden gemeinwohlorientierte Aktionen im Zeitraum vom 16. bis 31. Mai 2026, die den Gedanken des Ehrentags aufgreifen – also Gemeinschaft fördern und Menschen miteinander ins Gespräch bringen. Einzelpersonen, Initiativen, Vereine und Kommunen sind eingeladen, sich mit eigenen Ideen zu beteiligen. Denkbar sind beispielsweise Müllsammelaktionen, Tage der offenen Tür, Nachbarschaftsfeste mit Kreativ- und Sportangeboten, Baumpflanzaktionen oder Fußballveranstaltungen für Kinder. Die DSEE stellt hierfür bis zu 500 Euro zur Verfügung. Der Förderantrag ist auf der Internetseite der Stiftung unter https://www.ehrentag.de/foerderprogramm/ abrufbar.

Für die Bekanntmachung der Aktionen dient die Engagement-Plattform unter www.ehrentag.de. Dort lassen sich geplante Vorhaben für den Aktionszeitraum direkt eintragen. Unterstützung bieten zudem die Freiwilligenagenturen im Land Sachsen-Anhalt. Diese unterstützen unter 0391 5495840 beim Finden von Ideen oder Kooperationspartnern.

Bilder

Grafik: Bundesministerium des Innern
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Kommentare

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    Torsten B. schrieb um 09:53 Uhr am 12.04.2026:
    Ist dieser Tag nun wirklich als ein Feiertag zu begreifen? Allein wenn man die Präambel des Grundgesetzes kennt, und aber dann die Ansichten eines Kanzlers Merz, Wadepfhul, Kiesewetter usw. betrachtet, die davon schwadronieren, den Krieg tief nach Russland zu bringen, die Ukraine muss den Krieg gewinnen, DE muss kriegstüchtig werden, die USA und Israel machen die Drecksarbeit für unser Land, Russland wird immer unser Feind bleiben, fragt sich der mündige Bürger schon, kennen und verstehen diese Herrschaften unser GG? Schon mit ihrem geleisteten Amtseid, schwören sie einen Meineid, ohne rechtliche Konsequenzen!
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      Herr Bohnenstroh schrieb um 18:43 Uhr am 10.04.2026:
      Nach der Niederlage des Hitler-Faschismus musste das Deutsche Reich am 08.05.1945 gegenüber den Alliirten die bedingungslose Kapitulation unterzeichnen. Somit erhielt Westdeutschland 1949 ein provisorisches Grundgesetz. Ab dem 07.10.1949 gab es dann eine VERFASSUNG in der DDR. Dabei stellt sich die Frage warum gibt es bis heute keine Verfassung in Deutschland ? Im übrigen gab es in der DDR-Verfassung ein verankertes Recht (Pflicht) auf Arbeit und Brot !