Die aktuelle Strafverfolgungsstatistik für das Jahr 2024 zeichnet ein klares Bild: In Sachsen-Anhalt mussten sich knapp 200 Personen wegen Delikten im Zusammenhang mit Waffen vor Gericht verantworten. Während ein Großteil der Verfahren mit einer Verurteilung endete, fällt besonders die hohe Quote an einschlägig vorbestraften Tätern ins Auge.
Das illegale Führen, Besitzen oder Handeln mit Waffen bleibt ein Fokus der sachsen-anhaltischen Strafverfolgungsbehörden. Wie aus der am Samstag veröffentlichten Statistik für das Jahr 2024 hervorgeht, wurden insgesamt 190 Personen aufgrund von Verstößen gegen das Waffengesetz abgeurteilt. In 154 Fällen sahen die Richter die Schuld als erwiesen an und sprachen ein Urteil aus.
Profil der Täter: Männlich, erwachsen und oft vorbestraft
Die Auswertung der Daten zeigt ein deutliches demografisches Gefälle. Unter den 154 Verurteilten befanden sich lediglich sechs Frauen; mit 148 Verurteilten stellen Männer die überwältigende Mehrheit dar. Auch altersmäßig ist der Trend eindeutig: 144 der Betroffenen waren zum Tatzeitpunkt zwischen 18 und 60 Jahre alt. 17 der Verurteilten verfügten nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit.
Besonders alarmierend für die Präventionsarbeit: Fast jeder zweite Verurteilte ist kein unbeschriebenes Blatt. Bei 72 Personen handelte es sich um Wiederholungstäter, die bereits zum Tatzeitpunkt vorbestraft waren.
Differenzierung nach Jugend- und Erwachsenenstrafrecht
Die Justiz differenzierte bei den Urteilen stark nach dem Alter und der Reife der Angeklagten:
- Erwachsene: 130 Personen wurden nach dem regulären Strafrecht verurteilt.
- Heranwachsende: 16 Personen wurden ebenfalls nach allgemeinem Strafrecht und 4 weitere nach Jugendstrafrecht abgeurteilt.
- Jugendliche: In 4 Fällen griffen spezifische jugendstrafrechtliche Sanktionen.
Nicht jedes Verfahren endete mit einer Strafe. In insgesamt 32 Fällen wurde das Verfahren eingestellt – davon 15 Mal nach den Richtlinien des Jugendgerichtsgesetzes. Vier Angeklagte verließen den Gerichtssaal mit einem Freispruch ohne weitere Maßregeln.
Hintergrund der Erhebung
Die Zahlen basieren auf der Strafverfolgungsstatistik 2024, einer Vollerhebung der Strafvollstreckungsbehörden. Hierbei wird pro Verfahren jeweils die „schwerste Straftat“ gewertet – also das Delikt, das abstrakt mit der höchsten Strafe bedroht ist. Wird eine Person in mehreren getrennten Verfahren abgeurteilt, erfolgt für jedes Verfahren eine gesonderte Zählung in der Statistik.
Kommentare
Karl schrieb um 08:23 Uhr am 07.04.2026:
Enna schrieb um 20:28 Uhr am 06.04.2026:
Dies sollte auch gut erkennbar für unsere Lieben Mitbürger zugänglich gemacht werden.
Aber die meisten verschließen ja die Augen.
Ach So schrieb um 08:24 Uhr am 07.04.2026:
Selbst die "deutsche" Sprache scheint nicht Ihr Freund.
Lies:
"17 der Verurteilten verfügten nicht über die deutsche Staatsangehörigkeit."