Der Großteil wurde zwischen 1970 und 1979 erbaut, zu einer Zeit, da die Verkehrsdichte wesentlich geringer war als heute. Bereits im September vergangenen Jahres hatte die Stadtverwaltung einen „Grundsatzbeschluss zum Planungsbeginn von fünf Ersatzneubauten und dem Rückbau eines Fußgängertunnels im Zuge des Magdeburger Ringes“ vorgelegt. Die Brücken über die Wiener- und die Brennecke Straße waren darin aufgeführt.
Carola Brückeneinsturz war Auslöser für tiefgründigere Prüfungen
Der Einsturz des unsanierten Teils der Carolabrücke in Dresden hatte dann aber zur Folge, dass in Magdeburg alle Brücken der vergleichbaren Bauweise einer intensiven Prüfung unterzogen wurden. Diese Brücken wurden nunmehr gesperrt und werden abgerissen. Dies ist das Ergebnis von metallurgischen Untersuchungen von Proben des Stahlbetons.
Jede Brücke und alle anderen Ingenieurbauwerke werden im Abstand von 6 Jahren einer Hauptprüfung nach DIN 1076 durch erfahrene und speziell ausgebildete Bauwerksprüfingenieure unterzogen. Hierbei werden alle Bauteile ggf. unter Zuhilfenahme von Besichtigungsgeräten geprüft. Drei Jahre danach erfolgt jeweils eine Einfache Prüfung. Bei den jährlich durchzuführenden Besichtigungen sowie den halbjährlichen Beobachtungen kontrollieren die zuständigen Straßen- und Autobahnmeistereien die Bauwerke im Hinblick auf augenscheinliche Schäden. Alle Ergebnisse werden für jede einzelne Brücke nach festen Vorgaben dokumentiert.
Schadensaufnahme
Die Aufnahme der Schäden und die daraus folgende Beurteilung des Zustandes erfolgt unter Nutzung moderner EDV-Systeme im Rahmen der „Richtlinien zur einheitlichen Erfassung, Bewertung, Aufzeichnung und Auswertung von Ergebnissen der Bauwerksprüfung nach DIN 1076 (RI-EBW-PRÜF)“. Hierbei werden die durch die Bauwerksprüfingenieurin bzw. den Bauwerksprüfingenieur vergebenen Bewertungen für die Standsicherheit, Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit automatisch ausgewertet und zu einer Zustandsnote von 1 (sehr guter Zustand) bis 4 (ungenügender Zustand) zusammengefasst. Diese Zustandsnoten bilden die Grundlage für die weitere Erhaltungsplanung.
Quelle: Bundesverkehrsministerium)
Die Stadt hatte zur Prüfung der Brücken über den Magdeburger Ring vier Gutachter zu Rate gezogen. Dipl.-Ing. Helmut Gnade, einer der Gutachter, erläuterte die Ergebnisse auf der Pressekonferenz am Mittwoch. Demnach verzeichnen die untersuchten Proben zwar keine Risse aber bereits Anrisse. „Spannstähle sind das einzige Element, dass die Stabilität dieser Brücken ausmacht“ so Gnade. Die sofortige Sperrung der Brücken war somit aus Sicherheitsgründen unausweichlich, denn es gibt einfach keine Erfahrungs- oder Vergleichswerte, mit denen man hätte berechnen können, wie lange die Spannstähle der Belastung noch standhalten.
(Anmerkung der Redaktion: Spannstahl-Brücken, wie die drei in Magdeburg betroffenen, waren früher weit verbreitet, um somit Betonbrücken elastisch zu halten. Bei dem zu DDR-Zeiten meist verwendeten Spannstahl aus Hennigsdorf hat sich nunmehr herausgestellt, dass er unter ständigem Druck ermüdet und schlimmstenfalls brechen kann. Von Fachleuten auch Spannungskorrosion genannt.)
Finanzielle Hilfe von Bund und Land erhofft
Oberbürgermeisterin Simone Borris brachte während der kürzlichen Pressekonferenz ihre Hoffnung zum Ausdruck, dass Magdeburg ein Stück vom Infrastrukturpaket der Bundesregierung abbekommen werde. Vom Land hatte es für die geplante Sanierung der Brücken über die Wiener und die Albert-Vater-Straße bereits Fördermittel von rund 29 Millionen Euro gegeben. Diese werden nun anders genutzt.
„Ich appelliere an einen respektvollen Umgang mit den Mitarbeitern der Verwaltung“ so Simone Borris bei der Pressekonferenz, denn in den sozialen Medien wird der Stadtverwaltung in einigen Kommentaren Unvermögen und zu spätes Handeln vorgeworfen. Dazu lest bitte, was der Bundesrechnungshof zum Zustand der Brücken in Deutschland und der Verantwortung der Bundesregierung veröffentlicht hat:
„Für die Brückenerhaltung im Bundesstraßennetz reicht es nicht aus, wenn das BMV die Defizite lediglich zur Kenntnis nimmt. Auch wenn die Erhaltung des Bundesstraßennetzes grundsätzlich Aufgabe der Länder ist, sollte das BMV den Ländern im Rahmen seiner Fachaufsicht für die Brückenmodernisierung konkrete Zielvorgaben machen. Dazu gehört es auch, Umsetzung und Zielerreichung zu kontrollieren. Wo diese Ziele nicht erreichbar sind, wäre gemeinsam mit den Ländern zu prüfen, ob auch für Bundesstraßen ein Zurückstellen von Neu- und Ausbaumaßnahmen, die im Bundesverkehrswegeplan vorgesehen sind, zugunsten der Brückenmodernisierung möglich ist. So könnten die Länder freiwerdende Personalkapazitäten zur Planung und Umsetzung von Brückenmodernisierungen einsetzen. Das BMV sollte vorbehaltlos gemeinsam mit den Ländern alle Möglichkeiten identifizieren und verfolgen, die eine Beschleunigung der Brückenmodernisierung ermöglichen.“ heißt es in dem von Kay Scheller, Präsident des Bundesrechnungshofes, unterzeichneten Bericht vom 29. April 2025 weiter.
Denn seit Jahren stehen die maroden Brücken in Deutschland im Fokus der Öffentlichkeit. Jede dritte Brücke an Autobahnen und jede siebte Brücke an Bundesstraßen ist dringend modernisierungsbedürftig!
Fazit
Es ist offensichtlich, dass auf höchster Ebene mit wenig Engagement an die Lösung dieser Aufgabe herangegangen wird. Wenn Bund und Land keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stellen, bleibt den Kommunen letztlich nur die Verwaltung des Mangels. Im Falle von Magdeburg bedeutet dies, dass Brücken gesperrt werden müssen, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Denn nicht auszudenken, welche Reaktionen es gäbe, wenn durch den Einsturz einer der Brücken Personen zu Schaden kommen würden.
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