Ziel der Maßnahme war es, das Miteinander von Fußgängern und Radfahrern zu fördern und die Einhaltung der geltenden Verkehrsregeln sicherzustellen. Der kontrollierte Abschnitt ist als Fußgängerzone (Zeichen 242.1) ausgewiesen.
Im Rahmen der Kontrollen wurden zahlreiche Radfahrende angehalten und ihr Verhalten innerhalb der Fußgängerzone überprüft. Dabei stellten die Einsatzkräfte eine Vielzahl von Verstößen fest. In diesen Fällen wurden Verwarnungen ausgesprochen sowie Ordnungswidrigkeitensanzeigen gefertigt.
Darüber hinaus nutzten die eingesetzten Regionalbereichsbeamten die Gelegenheit, auf die geltenden Vorschriften hinzuweisen und an alle Verkehrsteilnehmenden zu appellieren, sich rücksichtsvoll zu verhalten. Rücksichtnahme hat oberste Priorität, um die Sicherheit und das harmonische Miteinander im öffentlichen Raum zu gewährleisten.