Im Zusammenhang mit dem Vorschlag der Stadtverwaltung, Effektivitäts- und Sparpotenziale bei den Magdeburger Verkehrsbetrieben (MVB) zu identifizieren, stellt Oberbürgermeisterin Simone Borris klar, dass es der Landeshauptstadt nicht um einen Personallabbau in dem städtischen Unternehmen geht. Damit reagiert sie auch auf öffentlich geäußerte Ängste des MVB-Betriebsrates.
„Die Landeshauptstadt bekennt sich klar zu ihren Verkehrsbetrieben und zu einem gut ausgestatten ÖPNV in Magdeburg“, betont Oberbürgermeisterin Simone Borris. „Um einen Personalabbau bei den MVB geht es mir nicht! Gleichwohl ist es als Oberbürgermeisterin nicht nur vor dem Hintergrund der Haushaltssituation meine Pflicht, Optimierungspotentiale in einer städtischen Gesellschaft zu identifizieren, um die jährlich steigenden Kosten zu bremsen. Deshalb muss es auch zulässig sein, ein externes Beratungsunternehmen mit dieser Aufgabe zu beauftragen. Das haben wir dem Stadtrat mit unserer Beschlussvorlage vorgeschlagen.
Ziel ist, den MVB-Betrieb kostengünstiger zu gestalten.“ Hintergrund ist die Entwicklung des sogenannten Ausgleichsbedarfs, den die Landeshauptstadt Magdeburg trägt, um die Finanzierung des Stadtverkehrs und damit die Beförderungsleistungen im ÖPNV in Magdeburg abzusichern. Dieser jährliche Bedarf ist von 16,4 Mio. im Jahr 2014 auf 56,5 Mio. Euro im Jahr 2024 angestiegen. Nach Prognosen der MVB könnte der städtische Ausgleichsbedarf bis zum Jahr 2028 auf mehr als 85 Mio. Euro steigen. Die Verwaltung hat deshalb dem Stadttrat vorgeschlagen, die Ursachen für diese Entwicklung zu evaluieren, mögliche Optimierungspotentiale zu identifizieren und zur Unterstützung ein externes Beratungsunternehmen zu beauftragen.
Der Stadtrat entscheidet voraussichtlich am 14. November darüber. Die öffentliche Beschlussvorlage der Verwaltung ist im Internet unter
www.magdeburg.de verfügbar. Darüber hinaus ist auch die Forderung an Bund und Land offen auszusprechen: Eine höhere Beteiligung dieser an den stets steigenden Kosten des ÖPNV ist unausweichlich, wenn die Kommunen in der Lage sein sollen, diesen in der gebotenen Qualität und erschwinglich für die Nutzer und Nutzerinnen anzubieten.