Die Kammer wird jedoch zur Begründung des Urteils nach Verkündung eines dementsprechenden Beschlusses die Öffentlichkeit wieder ausschließen. Dem zur Tatzeit 18-jährigen Angeklagten (Heranwachsender) wird vorgeworfen, am 3. März 2024 in Magdeburg seine Mutter sowie seinen jüngsten Bruder ermordet und daneben versucht zu haben, seine weiteren drei Geschwister zu ermorden.
Das fortschreitende Gefühl, nicht genügend Privatsphäre in der mit seinen Geschwistern und seiner Mutter gemeinsam bewohnten Wohnung zu haben, soll ihn dazu veranlasst haben, nachts mit einem Küchenmesser auf seine zum Teil schlafenden Geschwister sowie seine Mutter in der Absicht, sie zu töten, vielfach Male eingestochen zu haben.
Im Eröffnungsbeschluss hat die Kammer darauf hingewiesen, dass hinsichtlich aller Taten die Mordmerkmale Heimtücke und niedrige Beweggründe in Betracht kommen können. Der Angeklagte befindet sich seit dieser Tat in Untersuchungshaft. Im Ermittlungsverfahren hat er von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.