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Regeln für Corona-Infizierte und Kontaktpersonen in Magdeburg bestehen weiter

Stadtgeschehen
  • Erstellt: 01.10.2022 / 09:06 Uhr von cl/pm
Für Covid-19-Infizierte gelten weiterhin bestimmte Regeln für die Absonderung bzw. häusliche Isolation. Basis dafür ist die 2. Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt, die heute in Kraft tritt. Das teilt die Stadtverwaltung mit. Folgenden Regeln gelten demnach:

Für alle infizierten Personen wird die Dauer der Absonderung (häusliche Isolation) für 5 Tage angeordnet. Es wird dringend empfohlen, beginnend nach Tag 5 wiederholt eine (Selbst-)Testung mit einem Antigen-Schnelltest durchzuführen und sich in Selbstisolation zu begeben, bis das Testergebnis negativ ist.

Während der häuslichen Isolation ist es den betroffenen Personen untersagt, die Wohnung oder die andere geeignete Unterkunft ohne ausdrückliche Zustimmung der Landeshauptstadt Magdeburg zu verlassen.

Sonderregelung für bestimmte Berufsgruppen
Für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe gelten weitere besondere Regeln. Diese dürfen nach den 5 Tagen der häuslichen Isolation die Tätigkeit erst wieder aufnehmen, wenn sie zuvor mindestens 48 Stunden symptomfrei waren und frühestens am Tag 5 ein negativer Nukleinsäure-Amplifikationstest oder zertifizierter Antigentest abgenommen wurde (Freitestung). Sollte das Ergebnis einer versuchten „Freitestung“ positiv sein, ist die Wiederaufnahme der Tätigkeit für 2 weitere Tage untersagt. Danach ist eine weitere Testung möglich.

Die Beschäftigten dürfen zur Abnahme des Tests die Wohnung oder die andere geeignete Unterkunft ohne ausdrückliche Zustimmung der Landeshauptstadt Magdeburg verlassen und das Testzentrum auf direktem Weg aufsuchen. Bei einer Freitestung ist das negative Testergebnis auf Verlangen der Gemeinschaftseinrichtung, dem Arbeitgeber oder der Landeshauptstadt Magdeburg zu übermitteln.

Empfehlung für Kontaktpersonen
Für Kontaktpersonen (Personen, die Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall haben oder hatten) gibt es weiterhin keine behördliche Quarantäneanordnungen. Kontaktpersonen wird dringend empfohlen, für die Dauer von 5 Tagen selbstständig Kontakte zu reduzieren, insbesondere zu Personen aus Risikogruppen für einen schweren Krankheitsverlauf. Zusätzlich wird in dieser Zeit eine tägliche (Selbst-)Testung mit Antigen-Schnelltest dringend empfohlen.

Die 2. Allgemeinverfügung zur Anordnung der Absonderung von infizierten Personen wurde im Amtsblatt 28/2022 am 28. September veröffentlicht und ist einsehbar hier einsehbar: [KLICK]

Bilder

Quelle: pixabay.com
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